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Anschluss an Fernwärme – Kanton Zürich

Fernwärme kann eine attraktive Alternative zum Ersatz einer Elektroheizung sein – vorausgesetzt, das Gebäude liegt im Versorgungsgebiet eines Fernwärmenetzes. Der Anschluss erfordert die Koordination zwischen Netzbetreiber, Fachbetrieb und Eigentümerschaft.

Verfügbarkeit des Fernwärmenetzes

Im Kanton Zürich betreiben mehrere Energieversorger Fernwärmenetze – vor allem in den städtischen Gebieten und in grösseren Gemeinden. Ob ein konkretes Gebäude an das Fernwärmenetz angeschlossen werden kann, hängt von folgenden Faktoren ab:

  • Netzausbau: Liegt in der betreffenden Strasse bereits eine Fernwärmeleitung?
  • Geplanter Ausbau: Ist ein Anschluss im Rahmen eines laufenden oder geplanten Netzausbaus vorgesehen?
  • Kapazität: Verfügt das Netz in diesem Abschnitt über ausreichende Reservekapazität?
  • Distanz: Ist die Entfernung zwischen Gebäude und bestehender Netzleitung wirtschaftlich vertretbar?

Eine verbindliche Auskunft zur Anschlussmöglichkeit erteilt der zuständige Fernwärmeversorger – in Zürich beispielsweise Energie 360°, das EWZ oder kommunale Werke.

Der Netzanschlusspunkt

Der physische Anschlusspunkt an das Fernwärmenetz liegt in der Regel im Keller oder im Technikraum des Gebäudes. Die Verbindung zwischen der öffentlichen Fernwärmeleitung und dem Gebäude wird als Hausanschlussleitung bezeichnet. Der Netzbetreiber ist für die Planung und Ausführung des Anschlusses bis zur Übergabestation zuständig.

Die Erstellung des Hausanschlusses umfasst:

  • Tiefbauarbeiten zur Verlegung der Anschlussleitung vom Strassenraum zum Gebäude
  • Kernbohrung durch die Gebäudewand für die Leitungsdurchführung
  • Herstellung eines dichten Wandabschlusses gegen Feuchtigkeit und Radon
  • Wiederherstellung von befestigten oder begrünten Aussenflächen

Bedingungen des Fernwärmeversorgers

Fernwärmeversorger arbeiten mit standardisierten Anschlussbedingungen. Diese regeln unter anderem:

  • Technische Spezifikationen: Druckstufe, Temperaturniveau (Primärnetz), maximale Anschlussleistung
  • Anschlusskosten: Einmaliger Anschlusskostenbeitrag, teilweise abhängig von der bestellten Anschlussleistung
  • Liefervertrag: Konditionen für den Wärmebezug, Vertragslaufzeiten, Preisstruktur (Arbeitspreis, Grundpreis, allfälliger Leistungspreis)
  • Anschlusspflicht: In bestimmten Gebieten kann eine Anschlusspflicht bestehen – dann ist ein Fernwärmeanschluss zwingend

Es empfiehlt sich, die Anschlussbedingungen frühzeitig beim zuständigen Versorger einzuholen.

Wärmeübergabestation

Die Übergabestation ist die Schnittstelle zwischen dem Fernwärmenetz (Primärseite) und der hausinternen Heizungsverteilung (Sekundärseite). Sie besteht in der Regel aus einem Wärmetauscher, der die Wärme vom Primär- auf das Sekundärnetz überträgt, sowie Regel- und Messeinrichtungen.

Die Übergabestation wird in einem geeigneten Raum – meist Keller oder Technikraum – aufgestellt und benötigt:

  • Ausreichend Platz für die Station selbst sowie für Wartungszugänge
  • Einen Abfluss für das Kondensat oder allfällige Entleerungen
  • Einen Stromanschluss für die Regelungs- und Pumpentechnik
  • Gegebenenfalls ausreichende Belüftung zur Abfuhr von Abwärme

Hausinterne Wärmeverteilung

Ab der Übergabestation ist die hausinterne Wärmeverteilung Aufgabe der Eigentümerschaft. Das auf der Sekundärseite erwärmte Heizungswasser wird über Rohrleitungen zu den Radiatoren oder zur Fussbodenheizung in den einzelnen Räumen geführt.

Beim Ersatz einer Elektroheizung durch Fernwärme muss diese hausinterne Verteilung in der Regel neu erstellt werden, da zuvor keine hydraulische Verteilung vorhanden war. Dies umfasst Rohrleitungen, Heizkörper oder Fussbodenheizschlaufen sowie die erforderlichen Regelarmaturen.

Koordination und zeitlicher Ablauf

Der Fernwärmeanschluss erfordert die Koordination mehrerer Akteure und Gewerke:

  1. Versorger anfragen: Klärung der Anschlussmöglichkeit und Einholung der Anschlussbedingungen
  2. Anschluss vereinbaren: Abschluss des Anschlussvertrags mit dem Versorger
  3. Hausanschluss erstellen: Tiefbau, Kernbohrung und Leitungsverlegung durch den Versorger oder dessen Subunternehmer
  4. Übergabestation installieren: Montage und Anschluss der Station durch einen Fachbetrieb
  5. Hausverteilung erstellen: Neues Rohrnetz, Radiatoren oder Fussbodenheizung installieren
  6. Inbetriebnahme: Befüllung, Dichtheitsprobe, hydraulischer Abgleich, Einregulierung

Der gesamte Prozess kann je nach Baufortschritt des Netzes, Kapazität der beteiligten Betriebe und Witterungsbedingungen mehrere Monate in Anspruch nehmen.

Mehrfamilienhäuser und Stockwerkeigentum

In Mehrfamilienhäusern, insbesondere bei Stockwerkeigentum, ist der Fernwärmeanschluss eine gemeinschaftliche Entscheidung. Folgende Punkte sind zu beachten:

  • Einbindung der Stockwerkeigentümergemeinschaft in die Entscheidungsfindung
  • Beschlussfassung an der Eigentümerversammlung über den Anschluss und die Finanzierung
  • Regelung der Kostenverteilung – in der Regel nach Wertquote oder nach vereinbartem Schlüssel
  • Koordination mit Mietparteien bei vermieteten Einheiten – Information über Bauarbeiten und allfällige Beeinträchtigungen
  • Individuelle Wärmemessung und -abrechnung pro Einheit, sofern baulich vorgesehen