Elektrische Direktheizung ersetzen – Kanton Zürich
Elektrische Direktheizungen wandeln Strom unmittelbar in Wärme um – ohne Zwischenspeicherung. Sie sind in vielen Wohnungen und Häusern im Kanton Zürich als primäre oder ergänzende Heizquelle im Einsatz und fallen unter die kantonalen Vorschriften zum Heizungsersatz.
Was zählt zur elektrischen Direktheizung?
Unter den Begriff der elektrischen Direktheizung fallen verschiedene Gerätetypen, die eines gemeinsam haben: Sie geben die erzeugte Wärme ohne nennenswerte zeitliche Verzögerung an den Raum ab.
Elektrische Radiatoren
Elektrische Radiatoren – oft auch als Elektroheizkörper oder Ölradiatoren bezeichnet – sind mit einer Wärmeträgerflüssigkeit (meist Öl) gefüllt, die durch ein elektrisches Heizelement erwärmt wird. Sie sind mobil oder fest montiert und geben die Wärme über Konvektion und Strahlung an den Raum ab.
Elektrische Wand- und Deckenpanels
Flache, fest montierte Heizpanels an Wänden oder Decken geben Wärme hauptsächlich über Konvektion ab. Sie benötigen wenig Platz und werden oft in Räumen eingesetzt, in denen keine Zentralheizung vorhanden ist oder eine Nachrüstung aufwendig wäre.
Konvektoren und Heizlüfter
Elektrische Konvektoren nutzen die natürliche Luftzirkulation oder einen integrierten Ventilator zur Wärmeverteilung. Sie sind meist wandmontiert und werden einzeln pro Raum gesteuert.
Dezentrale Wärmeerzeugung – kein Verteilnetz
Elektrische Direktheizungen arbeiten dezentral: Jeder Raum verfügt über ein eigenes Heizgerät, das direkt an die Stromversorgung angeschlossen ist. Ein hydraulisches Verteilnetz – also Rohrleitungen für Heizungswasser – existiert bei dieser Heizungsart nicht.
Diese Dezentralität ist für den Betrieb einfach, bedeutet aber für den Ersatz: Soll auf ein wassergeführtes System umgestellt werden, muss die gesamte Wärmeverteilung neu geplant und installiert werden.
Zentrale oder partielle Lösung
Beim Ersatz einer elektrischen Direktheizung stellt sich die Frage, ob das gesamte Gebäude auf ein neues Heizsystem umgestellt werden soll oder ob – zumindest übergangsweise – nur Teile ersetzt werden. Beide Ansätze haben ihre Berechtigung:
Zentrale Lösung
Der Umstieg auf ein zentrales, wassergeführtes Heizsystem mit Wärmepumpe, Fernwärmeanschluss oder Pelletheizung versorgt alle Räume über ein gemeinsames Verteilnetz. Dies ist in der Regel die energieeffizienteste und langfristig wirtschaftlichste Lösung, erfordert aber einen umfassenden baulichen Eingriff.
Partielle Lösung
In manchen Situationen kann es sinnvoll sein, zunächst nur einen Teil der Räume umzustellen – etwa das Erdgeschoss auf eine Wärmepumpe mit Fussbodenheizung, während das Obergeschoss vorerst mit einer reduzierten Anzahl elektrischer Direktheizungen weiterversorgt wird. Ein solcher schrittweiser Ersatz muss jedoch im Hinblick auf die gesetzlichen Vorgaben und Fördermittel sorgfältig geprüft werden.
Raumanforderungen und Platzbedarf
Der Ersatz einer elektrischen Direktheizung durch ein wassergeführtes System bringt veränderte Platzanforderungen mit sich:
- Zentraler Wärmeerzeuger: Eine Wärmepumpe benötigt einen Aufstellort – aussen (Aussengerät) und innen (Innengerät in Technik- oder Kellerräumen)
- Radiatoren: Wandmontierte Heizkörper benötigen freie Wandflächen in jedem Raum
- Fussbodenheizung: Erfordert Eingriffe in den Bodenaufbau und kann die Raumhöhe geringfügig beeinflussen
- Rohrleitungen: Vor- und Rücklaufleitungen müssen durch Wände, Decken oder Schächte geführt werden
Stromversorgung nach dem Ersatz
Nach dem Ersatz der elektrischen Direktheizung müssen die bestehenden Stromanschlüsse für die Heizgeräte fachgerecht stillgelegt oder zurückgebaut werden. Die vorhandenen Leitungen können teilweise für die Stromversorgung des neuen Wärmeerzeugers – insbesondere der Wärmepumpe – weitergenutzt werden, sofern die Dimensionierung ausreichend ist.