Einsatzgebiet – Kanton Zürich
Wir nehmen Anfragen aus der Stadt Zürich und dem Kanton Zürich entgegen.
Unser Einzugsgebiet umfasst den gesamten Kanton Zürich. Wir prüfen Anfragen aus allen Gemeinden und Regionen des Kantons. Ob und an welchen Fachbetrieb eine Vermittlung erfolgt, hängt von der Eignung der Anfrage und der Verfügbarkeit passender Fachbetriebe in Ihrer Region ab.
Gemeinden und Städte im Einzugsgebiet
Wir nehmen Anfragen aus folgenden Gemeinden und Städten des Kantons Zürich entgegen – ohne Anspruch auf Vollständigkeit:
- Zürich
- Winterthur
- Uster
- Dübendorf
- Wetzikon
- Horgen
- Wädenswil
- Bülach
- Dietikon
- Schlieren
- Kloten
- Opfikon
- Wallisellen
- Regensdorf
- Rümlang
- Hinwil
- Rüti
- Pfäffikon
- Thalwil
- Adliswil
Dies ist eine beispielhafte Aufzählung. Auch aus nicht genannten Gemeinden des Kantons Zürich nehmen wir Anfragen entgegen.
Kein lokales Büro
Wir betreiben kein lokales Büro oder Ladengeschäft im Kanton Zürich. Der Kontakt erfolgt ausschliesslich über das Kontaktformular auf dieser Website sowie telefonisch oder per E-Mail. Unser Betriebssitz befindet sich in Radolfzell, Deutschland.
Keine flächendeckende Vermittlungsgarantie
Wir können nicht garantieren, dass für jede Gemeinde, jeden Ortsteil oder jede Region im Kanton Zürich ein passender Fachbetrieb zur Vermittlung verfügbar ist. Die Vermittlung hängt von den konkreten Umständen der Anfrage und der Verfügbarkeit qualifizierter Fachbetriebe ab.
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